Erasmus+

 

Mittelanforderung für das Schuljahr 2024/2025

 

Auf Basis unserer für das SJ 24/25 geplanten Aktivitäten haben wir pünktlich zum 20.02.2024 unsere Mittelanforderung an die nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BiBB) übermittelt.

 

Aus den Angaben unserer Mittelanforderung und dem für alle beteiligten Einrichtungen zur Verfügung stehenden Budget berechnet die NA BiBB das uns zugeteilte Budget. Insofern das zugeteilte Budget alle geplanten Aktivitäten berücksichtigen kann, können wir im nächsten Schuljahr Mobilitäten für etwa 59 Lernende und 10 Lehrende in das europäische Ausland ermöglichen.

 

Mit einer Mitteilung zum zugeteilten Budget ist bis etwa Mai 2024 zu rechnen.

 

 

 

Erfolgreiche Akkreditierung Erasmus+

 

Seit Ende Januar 2024 ist das Staatliche Berufsbildungszentrum Weimar für das Programm Erasmus+ akkreditiert. Damit hat das SBBZ erstmalig die Möglichkeit, Finanzmittel zur Förderung von Mobilitäten ins Ausland anzufordern.

 

Bereits im nächsten Schuljahr, das SJ  24/25, sollen davon die ersten Lernenden und Lehrenden profitieren.

Die aktuelle Herausforderung besteht in der Wahrung der Antragsfrist zur Mittelanforderung - 20.02.2024 - sowie der Auswahl geeigneter Aktivitäten. Strukturen zur Organisation sollen behutsam aufgebaut werden, erste Erfahrungen gesammelt werden.

 

 

 

Bemühen um Erasmus+

 

Seit Mitte 2022 bereitet eine Arbeitsgruppe des staatlichen Berufsbildungszentrums Weimar die Akkreditierung unserer Einrichtung für Erasmus+ vor.
 
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
 
Mit einer erfolgreichen Akkreditierung hat das SBBZ unkomplizierten und langfristigen Zugang zu Fördermitteln, um seine Berufsbildung zu internationalisieren.
 
Auslandsaufenthalte von Lernenden und Lehrenden, individuell und in Gruppen, können so zukünftig organisiert und finanziert werden.
 
Gleichzeitig stehen die Türen des SBBZ für interessierte Lernende und Lehrende aus europäischen beruflichen Bildungseinrichtungen offen.
 
Der Antrag ist bis Oktober 2023 einzureichen. Mit einem Bescheid wird bis etwa Februar 2024 gerechnet. Bei einer Aufnahme als teilnehmende Einrichtung können "Mobiltäten" ab dem Schuljahr 24/25 gefördert werden.